Lebensmittel
Im Juli 2011 verabschiedete das Europäische Parlament die Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV). Durch diese Verordnung wird sichergestellt, dass die Hersteller sich auf einheitlichen Vorgaben bei der Kennzeichnung von Lebensmitteln festhalten müssen.
Um eine hohe Qualität von Lebens- und Futtermitteln zu gewährleisten, werden auch mikrobiologische Untersuchungen durchgeführt. Vor allem Krankheitserregern wie müssen überwacht werden. Durch den Verzehr von kontaminierten Lebensmitteln können Infektionen und Intoxikationen auftreten.
Die Nährwertangabe ist eine Pflicht auf fast allen Lebensmittel-Verpackungen. Neben dem Brennwert (Energie in kJ/kcal) müssen auch folgende Makronährstoffe bestimmt werden:
- Fettgehalt
- Zucker
- Eiweiß
- Kohlenhydrate
- Wasser
- gesättigte Fettsäure
- Salz
Neben der Nährwertanalytik, können Lebensmittel auch mikrobiologisch untersucht werden. Dazu gehören Untersuchungen um die gesamte mesophile Keime und pathogene Keime zu bestimmen.
Zu den pathogenen Keimen gehören folgende Mikroorganismen:
- Bacillus cereus
- Clostridium perfringens
- Listerien
- Salmonellen
- Staphylokokken
Des Weiteren können auch Untersuchungen auf Fäkalindikatoren wie E. coli und coliforme Keimen sowie Enterokokken durchgeführt werden. Ebenso können Hefen und Schimmelpilzen bestimmt werden.
Die Mindesthaltbarkeit der wird durch mikrobiologische und organoleptische Untersuchungen zu verschiedenen Zeitpunkten bestimmt.
Die Fertigpackungsverordnung regelt die Kennzeichnung von Fertigpackungen nach Gewicht, Volumen, Fläche oder Stückzahl. Eine Prüfung nach diesen Größen ist vorzunehmen.
Unser Labor führt zusammen mit Partnerlaboren die obengenannte Untersuchungen durch. Für weitere Fragen und Angeboten stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!
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