Juristische Aspekte

Bei Streitigkeiten zwischen Vermieter und Mieter im Zusammenhang mit dem Fogging-Effekt geht es meist um die Feststellung wer welche als fogging-aktiv getesteten Materialien in die Wohnung eingebracht hat. Von Gerichten werden in solchen Fällen, falls beide Parteien daran Anteil hatten, auch Quotelungen vorgenommen. Letztlich aber greift in allen Fällen die Produkt-Haftung des Herstellers, selbst wenn dieser sich der Fogging-Aktivität seines Produktes gar nicht bewußt war.

Die Möglichkeiten für die Betroffenenen liegen deshalb entweder in einer gerichtlichen Auseinandersetzung mit dem Hersteller (diese Verfahren laufen häufig auf einen Vergleich hinaus) oder in einer gütlichen Kulanzregelung. In jedem Fall ist aber ein chemisches Gutachten eines hierfür akkreditierten Fachlaboratoriums erforderlich, um entsprechende Ansprüche bei den Herstellern oder vor Gericht durchzusetzen.