Reach-Analytik der besonders besorgniserregenden Stoffe (SVHC)

Im Rahmen der REACH-Verordnung (Registrierung, Evaluierung, Autorisation und Beschränkung von Chemikalien) haben Hersteller, Importeure und nachgeschaltete Anwender etliche Verpflichtungen, die u.a. folgende Bedingungen beinhalten können:

  • Vorregistrierung und Registrierung von Stoffen und/oder
  • die Meldepflicht für Stoffe
  • sowie die Kommunikation von relevanten Informationen in der Lieferkette

Am 28. Oktober 2008 (ECHA/PR/08/38) berichtigt durch (ECHA/PR/08/39) wurde die offizielle Kandidatenliste für SVHC (substances of very high concern = besonders besorgniserregende Stoffe) durch die ECHA (europäische Chemikalienagentur) mit zur Zeit 73 Stoffen veröffentlicht, was ihr Unternehmen zu den oben aufgeführten Bedingungen verpflichten kann. Diese zur Zeit 73 SVHC können gewollt eingesetzt werden, zum Beispiel als: Weichmacher, brandverzögernde Substanzen, Biozide oder in anderen Funktionen als Additive. Sie können aber auch ungewollt in etliche Verbraucherprodukte durch Verwendung von Recyclaten oder aufgrund der komplexen Herstellungsprozesse oder Einführung innerhalb der Lieferkette in die Erzeugnisse gelangen.

Jeder Lieferant ist verpflichtet, den Abnehmern von Erzeugnissen ausreichende Informationen über das Vorkommen von SVHC aus der REACH-Kandidatenliste in einer Konzentration >0,1% (w/w) zur Verfügung zu stellen, um die sichere Verwendung zu ermöglichen. Auch auf Nachfrage von Konsumenten muss der Lieferant unter den oben genannten Bedingungen gebührenfrei innerhalb von 45 Tagen, nach Erhalt der Informationsanfrage, entsprechende Informationen weiterleiten.

Wir bieten Ihnen nachstehende Leistungen an:
  1. SVHC-Übersichtsanalysen (Screening)
  2. SVHC-Quantifizierung nachgewiesener Einzelsubstanzen in Erzeugnissen

 

Die aktuelle SVHC-Liste finden Sie hier bei www.echa.europa.eu