Legionellen-Analytik und Probenahme nach geänderter Trinkwasserverordnung

Wir sind ein für Trinkwasser-Untersuchungen vom Gesundheitsamt Bremen zugelassenes Laboratorium. Unsere Meßergebnisse werden daher von den Gesundheitsämtern als verbindlich anerkannt.

Am 1. November 2011 ist eine Änderung der Trinkwasserverordnung in Kraft getreten, aus der sich eine derzeit jährliche Untersuchungspflicht auf Legionellen ergibt. Danach besteht für den Betreiber einer Trinkwasser-Installation, in der sich eine Anlage zur Trinkwassererwärmung befindet (Inhalt mehr als 400 Liter oder mehr als 3 Liter Leitungsvolumen) eine Untersuchungspflicht hinsichtlich der Konzentration an Legionellen.

Dies betrifft z.B. Krankenhäuser, Seniorenheime, Hotels, Mehrfamilienwohngebäude (ab 3), Bäder, Sport- und Industrieanlagen.

Die Untersuchungen umfassen dabei in der Regel folgende Proben:

  1. Probe am Ausgang des Trinkwasser-Erwärmers (Warmwasserleitung)
  2. Probe am Eintritt in den Trinkwassererwärmer (Zirkulationsleitung)
  3. Proben aus den Steigsträngen (z.B. Dusche)

Die Anzahl der zu prüfenden Steigstränge wird durch die örtlichen Gesundheitsämter festgelegt. In Bremen gilt: bis zu 10 Steigstränge = 3 Proben, bis zu 20 Steigstränge = 6 Proben, bis zu 30 Steigstränge = 9 Proben u.s.w.

Der technische Maßnahmewert für Legionellen beträgt dabei 100 KbE (koloniebildende Einheiten) pro 100 ml Trinkwasser. Wird der technische Maßnahmewert erreicht oder überschritten, so ist der Betreiber verpflichtet dies unverzüglich dem Gesundheitsamt anzuzeigen.

Die erforderlichen Schritte wie Probenahme, Temperaturmessung, Analytik, Dokumentation und Bewertung der Meßergebnisse im Rahmen eines Prüfberichtes bieten wir Ihnen an.

Bitte kontaktieren Sie uns. Als Ansprechpartner stehen Ihnen Frau Claßen und Herr Rohlfs jederzeit gern zur Verfügung.