Analytik und Deklarations-Beratung für Lebens- und Futtermittel

Die Anforderungen an Lebensmittel und Futtermittel werden durch das LFBG (Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch) geregelt. Neben einer substratspezifischen Analytik ist gleichfalls die lebensmittelrechtliche Bewertung durch staatlich geprüfte Lebensmittelchemiker erforderlich.

Die Kennzeichnung von Lebensmitteln wird ab dem 13.12.2014 durch die am 12.12.2011 in Kraft getretende Lebensmittelinformations-Verordnung geregelt werden. Sie führt die zur Zeit gültige Lebensmittelkennzeichnungs-mit der Nährwertkennzeichnungs-Verordnung zusammen. Bei Fragen hinsichtlich Kennzeichnung und Deklaration stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung

Ein wichtiges Teilgebiet stellt auch die Mikrobiologie dar, die wir in Zusammenarbeit mit partnerschaftlich arbeitenden Instituten anbieten.